Der DMFV vermeldet, dass er es nun geschafft hat seine Mitglieder nach dem EU Recht zu registrieren.
==>https://www.dmfv.aero/allgemein/endlich-geschafft-dmfv-mitglieder-beim-lba-registriert/
Informationen vom Luftfahrtbundesamt / FAQ zu den neuen Bestimmungen, u.a. Kennzeichnung von UAS
Informationen vom DMFV zum Kenntnis- und EU-Kompetenznachweis
==>https://www.dmfv.aero/allgemein/kenntnis-und-eu-kompetenznachweis/
Der DMFV hat in der Ausgabe 01 der "modell flieger" Zeitschrift aktuelle Informationen zur EU Verordnung für sogenannte Unmanned Aircraft Systems(UAS) veröffentlicht.
Für uns, die wir überwiegend im Verein auf unserem Flugplatz fliegen, ändert sich erstmal nichts.
Diese Informationen könnt Ihr auch beim DMFV nachlesen.
In diesem Zusammenhang habe ich von Marcel (vielen Dank dafür) Informationen über den Kompetenznachweis A1/A3 bekommen. Dieser "Führerschein" ist vorerst noch kostenlos.
Man muss dafür erst ein Training mit 20 Fragen absolvieren und qualifiziert sich damit (wenn man 75% der Antworten richtig hat) für die eigentliche Prüfung, die dann aus 40 Fragen besteht.
Nach bestandener Prüfung erhält man ein Zertifikat zum Ausdrucken.
In der Bestätigungsmail des LBA heißt es hierzu:
Der EU-Kompetenznachweis wird Ihnen ausschließlich elektronisch als PDF-Dokument ausgestellt. Er kann heruntergeladen und z. B. über das Smartphone mit sich geführt werden. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie den Nachweis zusätzlich/stattdessen ausdrucken und als papiernes Dokument mit sich führen möchten, hierzu gibt es derzeit keine weiteren Vorgaben.
Zusätzlich müssen Sie einen Lichtbildausweis zur Identifizierung mitführen.
Wichtig ist, dass der QR-Code auf dem EU-Kompetenznachweis maschinenlesbar bleibt. Das ist insbesondere wichtig, wenn das Dokument verkleinert, oder anderweitig angepasst wird (z.B. durch Fremdanbieter oder beim Ausdruck).
https://lba-openuav.de/einstieg/
https://www.kopter-profi.de/drohnen-fuehrerschein/drohnenfuehrerschein-kompetenznachweis-a1-a3
Haltet durch und bleibt gesund!
Sigi
Die EU hat sich neue Regeln ausgedacht.
Diese können auf der DMFV Homepage eingesehen werden: DMFV
Laut DMFV wird die Veröffentlichung der Regeln für den 1. Juni 2019 erwartet.
Besonders "spannend" finde ich, dass alle Modelle ab 250g EU-weit registriert werden sollen, wenn ich es richtig verstanden habe.
Zitat:
Die einzige EU-Forderung ist, dass alle Modellflugpiloten, die Modelle mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm fliegen, sich in ein nationales Register eingetragen müssen. Das wiederum soll mit Registern in der gesamten EU verbunden werden. Modellflugverbände können das im Namen ihrer Mitglieder besorgen, was die Mitglieder nicht weiter belastet. Jedes DMFV-Mitglied bekommt so automatisch seine Registrierung, die in der gesamten EU gültig ist. Wenn ein Pilot in einem anderen EU-Land oder der Schweiz fliegen möchte, ist keine weitere Registrierung erforderlich. Das jeweilige Kennzeichen muss auf dem Flugmodell angebracht sein.
Grüße
Sigi (HP Admin)
Ab dem 1. Oktober 2017 wird die seit 7.April bestehende Luftverkehrsordnung ergänzt bzw. verschärft.
Danach ist in bestimmten Fällen ein Kenntnisnachweis erforderlich. Welche Fälle das sind, kann auf der DMFV Seite nachgelesen werden (siehe Link unten).
Der DMFV hat auf seinem Web Portal ein Online-Tool eingerichtet. Damit kann man die Fragen zum Kenntnisnachweis online durcharbeiten und beantworten - und wenn man alles richtig beantwortet hat - kann man den Obulus bezahlen und den Nachweis herunterladen.
Weil es sich um Fragen handelt die unsere Piloten sowieso schon immer beachtet haben, dauert die Beantwortung ca. 20-30 Minuten.
Man kann übrigens nicht durchfallen, und muss erst bezahlen, wenn der Kenntnisnachweis herunterladen werden soll.
Hier der Link für alle Interessierten: Kenntnisnachweis Online-Tool beim DMFV
Ach ja - noch etwas: Wer das Online Tool nutzen möchte, muss sich vorher auf der DMFV Webseite (kostenlos) registrieren.